Infos zur Beachanlage des VBC – NEUE AKTUALISIERUNG – Juni 2020

— Bitte die aktualisierten Richtlinien des Vereins beachten —

Liebe Mitglieder,

aufgrund der sechsten Bekämpfungsverordnung Rheinlandpfalz vom 08.05.2020

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/6.CoBeLVO.pdf

ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Deshalb haben wir uns entschlossen die Beachanlage ab 13.05.2020 zu öffnen.

Leider ist dies nur mit entsprechenden Auflagen möglich. Grundlage ist die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 08.05.2020.
Wie Beachvolleyball gespielt werden kann, ist in der Handlungsempfehlung und den Übergangsregeln des DVV beschrieben.

Handlungsempfehlungen_DVV

Uebergangsregeln_DVV

Entlang dieser Empfehlungen und im Rahmen der gültigen Corona-Verordnung gelten bis auf weiteres für alle Nutzer der Beachvolleyball-Anlage verbindlich die folgenden Regeln:

VBC-Richtlinien-Beachplatz-Spielbetrieb-Corona – Update Juni 2020

Voraussetzung für die Nutzung der Beachanlage ist die Kenntnis der Regeln und die Verpflichtung, sie einzuhalten. Dies wird von jedem Nutzer durch den Eintrag in eine Liste erklärt.

Weiterhin ist es notwendig die Anwesenheit zu dokumentieren.

Die notwendigen Dokumente liegen auf dem Beachplatz aus.

Die Vorstandschaft