Liebe Mitglieder.
Ab dem neuen Jahr 2020 wird unsere Beitragsordnung geändert. Es betrifft die Familienmitgliedschaft.
In der geänderten Ordnung können
– Eheleute/eheähnliche Gemeinschaften/eingetragene Lebenspartnerschaften
(Familien Beitrag wird gewährt, wenn mindestens 2 Personen Mitglied sind, wovon eine Person volljährig sein muss)
die Familienmitgliedschaft beantragen.
Die Umstellung (Familie) ab 2020 erfolgt nur auf Antrag der Mitglieder.
Der Vorstand